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18.12.2015, 10:04 Uhr
Goldbach und Wiegel: Neue Kommunalregelungen beschlossen – Zuschüsse für Nachbarkommunen von Windkraft
Pressemitteilung Eva Goldbach MdL und Kurt Wiegel MdL
VOGELSBERGKREIS. Die Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben am Donnerstag im Hessischen Landtag das „Gesetz zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und Änderung kommunaler Rechtsvorschriften“ verabschiedet. Das Gesetz verfolgt das Ziel, den hessischen Kommunen Handlungsspielräume zu eröffnen und in anderen Bereichen Rechtssicherheit zu schaffen, erläutern die beiden Vogelsberger Landtagsabgeordneten Eva Golbach (Grüne) und Kurt Wiegel (CDU).
Eine der Änderungen betrifft die Möglichkeit, ehrenamtliche Bürgermeister in den Gemeinden einzuführen. Bisher war dies nur Gemeinden mit einer Größe bis 1.500 Einwohnern möglich. Diese Grenze wird nun moderat auf 5.000 Einwohner erhöht. Dazu müsse aber das Gemeindeparlament mit einer zwei-Drittel-Mehrheit den Beschluss fassen. Die Landesregierung reagiere damit auf den demografischen Wandel und die dadurch ausgelöste stärkere Verwaltungszusammenarbeit zwischen Gemeinden. Nach dem bisherigen Recht ist es etwa bei dem Gemeindeverwaltungsverband „Allendorf/Bromskirchen“ (Waldeck-Frankenberg) auch dem kleinen Verwaltungspartner, der Gemeinde Bromskirchen mit rund 1.800 Einwohnern, nicht erlaubt, auf einen hauptamtlichen Bürgermeister zu verzichten. Die Landesregierung komme mit der behutsamen Erhöhung auf 5.000 Einwohner einem Wunsch der kommunalen Seite entgegen. „Die Entscheidung darüber liegt aber allein bei dem Gemeindeparlament, das von den Wählerinnen und Wählern gewählt und legitimiert ist“, betonen Kurt Wiegel und Eva Goldbach. „Wir haben dem Gesetz zugestimmt, weil es den hessischen Kommunen neue Handlungsspielräume verschafft. Die Kommunale Selbstverwaltung wird damit gestärkt“, so die beiden Abgeordneten weiter. Neben der Änderung der Einwohner-Grenze bei ehrenamtlichen Bürgermeistern enthalte das Gesetz weitere sinnvolle Regelungen für die hessischen Kommunen. Seit etwa zwei Jahrzehnten gibt es Bürgerproteste in verschiedenen Ausprägungen. Die Einwände richteten sich vor allem gegen große Infrastrukturentscheidungen. Deshalb verbessere das Gesetz die Erfolgsaussichten für Bürgerbegehrsinitiativen, indem die Zustimmungsquoren je nach Größe der Kommune gestaffelt werden. Zusätzlich sollen auch die Parlamente ein "Vertreterbegehren" initiieren können. Sie erhalten damit die Möglichkeit, bei wichtigen Entscheidungen die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Bei Städten und Gemeinden bis 50.000 Einwohnern bleibt es beim Zustimmungsquorum von 25 Prozent. In den Kommunalparlamenten sind heute nur 32,3 Prozent Frauen. Um einen höheren Anteil an Frauen in den Parlamenten zu erreichen, ist in dem Gesetz eine appellatorische Norm eingefügt. Danach sollen Frauen zukünftig nicht nur in den Kommunalparlamenten, sondern auch in den Aufsichtsgremien kommunaler Gesellschaften angemessen vertreten sein. Weiterhin wird nicht nur den anerkannten Kur- und Heilbädern, sondern allen touristisch geprägten Gemeinden die Möglichkeit gegeben, einen Kur- oder Tourismusbeitrag zu erheben. Die Einnahmen können wiederum von den Gemeinden in touristische Angebote investiert werden. Die Landesregierung hat darüber hinaus auch das schon lange von den Gemeinden gewünschte Ziel realisiert, Kommunen an den Pachteinnahmen von Windkraftanlagen auf Flächen von Hessen Forst zu beteiligen. Es können diejenigen Kommunen eine solche direkte Beteiligung beantragen, deren Gemarkungsgrenze maximal einen Kilometer von einer Windenergieanlage auf Staatswaldgebiet oder deren geschlossenen Bebauung maximal zwei Kilometer entfernt ist. Dieses Geld kann die Kommune ohne Zweckbindung nach freier Entscheidung verwenden. Die Anlage muss nach dem 1. Januar 2015 in Betrieb gegangen sein.

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